Dienstag, 19. März 2024

Mach mit bei der Feuerwehr

 
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Egal ob als Mitglied der Einsatzabteilung oder förderndes Mitglied: Du bist herzlich willkommen!

Werde Mitglied der Einsatzabteilung und helfe Anderen!

Lerne jede Menge Menschen, interessante Technik und Teamgeist kennen!

Wie das funktioniert, wer wir sind und warum wir Dich brauchen, erfährst du hier.

Sei auch Du Garant für die Hirschhorner Sicherheit!

Auch als förderndes Mitglied kann geholfen werden; durch Eure/Ihre Unterstützung wird der Ankauf von neuesten Gerätschaften möglich um noch effizienter zu helfen.

Förderndes Mitglied: Mitgliedsantrag (passive Mitgliedschaft)


Hintergrund

Jede Stadt oder Gemeinde ist verpflichtet, eine Feuerwehr zu unterhalten und auszustatten. Berufsfeuerwehren gibt es in Deutschland aber nur in Großstädten (z.B. in Heidelberg und Mannheim), und selbst dort gibt es freiwillige Abteilungen - Ohne ehrenamtlich engagierte Feuerwehrfrauen und -männer hätten die Städte und Gemeinden nicht ausreichend Personal, um schnell und zuverlässig Bürgerinnen und Bürger helfen zu können. 

Wir freiwilligen Feuerwehrleute haben alle einen normalen Beruf, mit dem wir unseren Lebensunterhalt verdienen, die Feuerwehr ist "nur" eines unserer Hobbies - Oder besser ausgedrückt: Nicht Beruf, aber spannende Berufung. Trotzdem gilt es 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr dafür zu sorgen, dass ausreichend Feuerwehrangehörige da sind, um Hilfe leisten zu können, wenn Menschen, Tiere oder Sachwerte in Gefahr geraten.

Tagsüber arbeiten jedoch viele Menschen außerhalb ihres Wohnortes, zu weit weg, um bei einem Einsatz rechtzeitig vor Ort sein zu können. Auch in Hirschhorn ist die Tagesalarmbereitschaft ein bekanntes Problem, denn auch hier gibt es nur noch wenige Unternehmen und Betriebe und somit arbeiten viele der Einsatzmitglieder außerhalb von Hirschhorn. Dem möchten wir in Zusammenarbeit mit der Stadt Hirschhorn entgegenwirken und freuen uns über neue Mitglieder, die ebenfalls für die Hirschhorner Sicherheit sorgen möchten.

Um das zu schaffen, brauchen wir Dich!

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Eins mit den Menschen am Ort – eins in der Gruppe.

Deine Freiwillige Feuerwehr.

Eine Kampagne von: http://www.allebrauchendich.com/

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Was muss ich denn können, um bei der Feuerwehr mitzumachen? Um im Feuerwehrdienst tätig sein zu können, solltest du diese wenigen Anforderungen erfüllen:

  • Mindestens 18 Jahre alt (Unter 18 kannst du Mitglied in unserer Jugend- oder Kinderfeuerwehr werden)
  • Körperliche Eignung (dies stellt in der Regel keine Problem dar, gerne informieren wir Dich ausführlich darüber und die körperliche Eignung kann im Bedarfsfall bei einem Arzt festgestellt werden)
  • Wohnsitz in der Stadt Hirschhorn oder seinen Ortsteilen
  • Bereitschaft zu ehrenamtlicher Arbeit
  • Gerne auch Frauen, die sich für die Feuerwehrarbeit begeistern

Was kommt als Mitglied der Einsatzabteilung auf mich zu?

  • Übungen: Wir treffen uns nach einem festgelegten Übungsplan im Feuerwehrgerätehaus, um Übungen durchzuführen. Diese Übungen werden von erfahrenen Feuerwehrangehörigen unserer Wehr organisiert. Dabei werden über das Jahr verteilt alle wichtigen Fachbereiche angesprochen und geübt. Jeder Feuerwehrangehörige sollte an mehr als der Hälfte dieser Übungsabende teilnehmen, um fit für die Einsätze zu sein.
  • Ausbildung: Um im Einsatzdienst mitwirken zu können, solltest du Dich natürlich auch für entsprechende Ausbildungen und Lehrgänge interessieren. Ausbildungseinheiten, die fast jeder Feuerwehrangehörige absolviert, sind die Grundausbildung und der Sprechfunklehrgang. Weitere Lehrgänge können dann je nach Interesse besucht werden. Diese Ausbildungen finden außerhalb der regelmäßigen Übungsabende statt.
  • Einsätze: Wenn du die nötigen Ausbildungen absolviert hast, solltest du am Einsatzdienst teilnehmen. Du bekommst dann einen Funkmeldeempfänger, der dich immer alarmiert, wenn du für einen Einsatz gebraucht wirst. Wenn du mal nicht verfügbar bis, z.B. weil du dich außerhalb Hirschhorn aufhältst, krank bist oder auf dein Kind aufpassen musst, dann kommst du einfach nicht - denn dies ergibt sich durch den freiwilligen Dienst. Nur bei längerer Abwesenheit, wie einem Urlaub, solltest du vorher Bescheid sagen, wie lange du nicht verfügbar sein wirst.

Was bringt es mir denn bei der Einsatzabteilung der Feuerwehr Hirschhorn mitzumachen?

Natürlich bedeutet es erst einmal etwas Zeit und Freizeit für die Feuerwehr aufzubringen, allerdings gibt diese ehrenamtliche Arbeit sicherlich auch Einiges zurück:

  • Du lernst sehr viel über Brandschutz, Brandbekämpfung und technische Hilfeleistungen jeglicher Art
  • Du lernst mit neuen und modernen Fahrzeugen und Gerätschaften umzugehen, die Du wahrscheinlich bisher noch nicht kennst
  • Du lernst neue Menschen kennen und knüpfst soziale Kontakte, denn bei der Feuerwehr spielt Kameradschaft und Spaß eine entscheidende Rolle bei der freiwilligen Arbeit
  • Du erlebst wie gut es sich anfühlt Anderen zu helfen und leistest Deinen Beitrag für die Sicherheit der Hirschhorner Bürgerinnen und Bürger im Ehrenamt

Wie kann ich bei der Feuerwehr reinschnuppern und mir alles mal anschauen?

Komm doch einfach mal bei einer unserer nächsten Übungen am Feuerwehrgerätehaus vorbei oder sprich unseren Wehrführer, dessen Stellvertreter oder natürlich ein Dir bekanntes Mitglied der Feuerwehr Hirschhorn an. 



Gesetzliche Grundlagen

Auch wenn die Feuerwehren als eine der ältesten Bürgerinitiativen der Welt gelten und bestimmt einmal in der Mehrzahl so entstanden sind, so stellen sie heute in Deutschland eine staatliche Einrichtung dar. Jede staatliche Einrichtung, somit auch die Feuerwehr, darf nur tätig werden, wenn sie per Gesetz hierzu ermächtigt wurde. Daher sind auch für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz entsprechende Gesetze und Verordnungen erforderlich.

Das erste "Hessische Brandschutzgesetz" ist am 19. Mai 1951 in Kraft getreten und löste das bis dato gültige "Gesetz über das Feuerlöschwesen" aus dem Jahr 1938 einschließlich der sieben hierzu ergangenen Durchführungsverordnungen ab. Den Städten und Gemeinden wurde der Brandschutz als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit zugewiesen, sie wurden als Träger der Feuerwehr bestimmt und es wurde vorgeschrieben, dass jede Gemeinde eine Feuerwehr aufstellen muss. Dadurch wurden die Aufgaben des Brandschutzes in den gemeindlichen Hoheitsbereich integriert.

Das Brandschutzgesetz aus dem Jahr 1951 wurde am 1. Januar 1971 durch das "Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzhilfeleistungsgesetz)" ersetzt. Entsprechend der zusätzlichen Aufgaben der Feuerwehren im Bereich der technischen Hilfeleistung wurden die Aufgaben der Feuerwehren in diesem Bereich jetzt auch im Gesetz geregelt.

Am 1. Juli 1999 trat das "Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)" in Kraft, dass neben vielen geänderten Regelungen für den Bereich Brandschutz und Allgemeine Hilfe nun auch das bis dahin eigenständige Hessische Katastrophenschutzgesetz integrierte. Am 3. Dezember 2010 erfolgte die Bekanntmachung der Neufassung des HBKG.

Im HBKG ist u.a. geregelt, welche Aufgaben das Land Hessen, die jeweiligen Landkreise und die Städte und Gemeinden zu erfüllen haben, damit die Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz auch erfolgreich bewältigt werden können. Das Gesetz regelt aber auch die Aufgaben der Feuerwehren, die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen und auch die Pflichten der Bevölkerung.

Aufgaben der Gemeinden

Die Aufgaben der Gemeinden sind im §3 HBKG geregelt. Danach haben die Gemeinden

  • in Abstimmung mit den Landkreisen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten,

  • für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,

  • Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen,

  • für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen,

  • Notrufmöglichkeiten und Brandmeldeanlagen einzurichten, an die zuständige Zentrale Leitstelle anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten

  • die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen,

  • den Selbstschutz der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern.

Aufgaben der Feuerwehren

Die Aufgaben der Gemeindefeuerwehr sind im §6 HBKG beschrieben.

  • Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).

  • Daneben haben die Feuerwehren Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, soweit ihnen diese Aufgaben durch Rechtsvorschrift übertragen werden.

  • Sie wirken bei der Brandschutzerziehung mit.

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